Früherkennung und gynäkologische Krebsvorsorge

Sie haben als gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf folgende Vorsorgeleistungen:

Ab dem 20. Lebensjahr
  • Spiegel-Einstellung
  • Krebsvorsorgeabstrich (PAP-Abstrich = Entnahme von Zellen des Muttermundes und aus dem Gebärmutterhalskanal)
  • Tastuntersuchung der inneren Geschlechtsorgane (Gebärmutter/Eierstöcke)
  • Blutdruck-Kontrolle

Ab dem 30. Lebensjahr zusätzlich
  • Tastuntersuchung der Brust und Achselhöhlen auf Lymphknotenveränderungen

Ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich
  • Tastuntersuchung des Enddarmes
  • Vorsorge-Test auf Darmkrebs durch Blutnachweis im Stuhl (Haemoccult-Test)
  • Mammographie-Screening (Röntgenuntersuchung der Brust) alle 2 Jahre bis 69. Lebensjahr



Ab dem 55. Lebensjahr zusätzlich
  • Darmkrebs-Screening durch Darmspiegelung (Coloskopie)
Frauenarztpraxis Dr. Allert | Dr. Röttgermann
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